Wahlmanifest

Veröffentlicht am 13.04.2008 in Allgemein

Diskussionsbeitrag der AfA Rhein-Neckar zum Wahlmanifest des Kreisverbands.
Die AfA Rhein-Neckar hat das Ziel, dass Ideen, Formulierungen in ein gemeinsames Wahlmanifest
des Kreisverbands einfließen

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland überwiegend ein Arbeitnehmerschutzrecht, mit dem die individuellen und kollektiven Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer gesichert werden sollen. Diese Rechte werden in Deutschland gewährleistet durch Gesetze, Tarif- und Betriebsvereinbarungen und auch durch Individualverträge. Gesetzliche Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers legen Mindeststandards fest, die sich häufig an europäischen Rechtsnormen orientieren.
Der deutsche Sozialstaat mitsamt seinen rechtlichen Rahmenbedingungen lebt organisierte Solidarität vor. Deutschland ist wirtschaftlich stark, weil es sozial stark ist, nicht obwohl es sozial ist. Daher ist soziale Politik eine wirtschaftliche Kraft und eine demokratische Notwendigkeit. Die CDU/CSU mit ihrem Strukturkonservatismus und die FDP mit ihrer Marktradikalität wollen den deutschen Sozialstaat abbauen. Im Hamburger Programm ist unser Verständnis des Sozialstaats als vorsorgend und nachsorgend beschrieben. Unser Bild der Gerechtigkeit hat unterschiedliche Szenen. Die Jungen müssen teilhaben können an der Bildung, Chancen für eine Berufsausbildung haben.
Die Älteren brauchen Versorgungssicherheit. Für die nachkommende Generation müssen wir nachhaltig die Umwelt schonen.

Unsere Kernforderungen für ein Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2009

Leiharbeit
• die Deregulierung des Zeitarbeitsmarkts geht einseitig zu Lasten der Zeitarbeitnehmer. Das Synchronisations-, Befristungs- und Wiedereinstellungsverbot sind wieder in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufzunehmen.
• Zeitarbeitnehmer sind mit der Stammbelegschaft des Entleihbetriebs gleichzustellen ( Prinzip equal pay und equal treatment ).
• Wenn unbefristete Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit ersetzt werden soll, müssen Betriebsräte ein qualifiziertes Mitbestimmungsrecht haben.
• die maximale Verleihzeit in den Betrieben muss wieder begrenzt werden.

Altersteilzeitgesetz
• Ende 2009 läuft die geförderte Altersteilzeit aus. Dann gibt es keine Möglichkeit mehr für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Aber nicht alle Beschäftigten können bis zur Rente arbeiten, da sich die physischen und psychischen Belastungen weiter verschärfen. Deshalb brauchen wir eine lebendige Arbeitszeitkultur, die eine flexible Reduzierung der Arbeitszeit insbesondere für Ältere ermöglicht
• wir brauchen deshalb eine Nachfolgeregelung zur Altersteilzeit.
• wichtig ist vor allem die Beibehaltung einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Verteilungsdebatte
• Wir wollen, dass sich die Sozialpartner bei Tarifabschlüssen an den Produktivitätsfortschritten orientieren. Wer arbeitet, muss einen gerechten Anteil dafür bekommen, dass er einen entscheidenden Anteil an der Wertschöpfung beigetragen hat.
• Wir wollen, dass Beschäftigte durch Beschäftigtenaktien oder Gewinnbeteiligungen an der Entwicklung der Unternehmen beteiligt sind.
• Wer arbeitet, muss von dem was er verdient, leben können. Dafür brauchen wir auch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der von einer unabhängigen Kommission festgelegt wird.
• Wir wollen, dass das Lohnabstandsgebot, das eine Überschneidung zwischen unteren Arbeitnehmereinkommen und dem Sozialgeld bzw. ALG II verhindern soll, streng beachtet wird. Mit steigender Kopf- bzw. Kinderzahl der Bedarfsgemeinschaft verringert sich die Differenz bereits so ausgeprägt, dass der Anreiz für eine Arbeitsaufnahme sinkt. Diese Tendenz müssen wir stoppen.
• Wenn untere Einkommensbezieher und auch Mittelschichten reale Einkommensbußen haben, während gleichzeitig die Gewinne explodieren, gerät das Modell der sozialen Marktwirtschaft in eine Krise. Die Situation, dass der Anteil der Löhne am Volkseinkommen auf einem Tiefstand ist, ist nicht haltbar. Wir wollen, dass hier entgegengesteuert wird.

 

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 Jan-Peter Rhöderer MdL

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