Die AfA Rhein-Neckar (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen) begrüßt den Beschluss des Bundestags einen gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 von 8,50 Euro einzuführen.
Dieser wird deutschlandweit in allen Branchen gleich sein und allein in Baden-Württemberg werden davon ca. 500.000 Menschen und bundesweit etwa 4 Mio. profitieren. „Der jahrelange Kampf unserer Arbeitsgemeinschaft zusammen mit den Gewerkschaften trägt nun endlich Früchte!“ so die AfA- Kreisvorsitzende Cordula Becker. „Eine Haltelinie gegen Lohndumping und Ausbeutung war längst notwendig in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland.“
Bei dem von 89% der Abgeordneten beschlossenen Gesetz gibt es gewisse Ausnahmen:
- Für Langzeitarbeitslose gilt er erst nach 6 Monaten
- Für ZeitungszustellerInnen und SaisonarbeitnehmerInnen gibt es eine Übergangsphase, die bis 2017 begrenzt ist
- Jugendliche unter 18 (also auch Auszubildende bis zu diesem Alter), sowie PranktikantInnen während Ausbildung oder Studium (bei einer Dauer bis zu 3 Monaten) sind ganz von der Regelung ausgenommen.
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn auch für PraktikantInnen mit Berufsabschluss. Der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz erklärte: „Für die Auszubildenden hofft die Landes-AfA auf das Einsetzen einer Kommission, die hier Mindestregelungen festsetzt.“
Die AfA Rhein-Neckar wird sich gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür einsetzten, dass die aktuellen Ausnahmen vom Mindestlohn auf Dauer nicht bestehen bleiben. „Für die uns überwiegen dennoch die Vorteile des Mindestlohns: Das ist ein enormer Gewinn für alle ArbeitnehmerInnen, die bisher zu einem unwürdigen Lohn arbeiten mussten. Der Mindestlohn ist ein zukunftsfähiger Schritt in die richtige Richtung“ so Cordula Becker abschließend.