Bildungszeitgesetz tritt heute in Kraft - ein Kommentar

Veröffentlicht am 01.07.2015 in Aktuelles

Kommentar des stellvertretenden AfA-Kreisvorsitzenden Jörg Bertermann:

Das Bildungszeitgesetz wurde im Koalitionsvertrag von Grün-Rot vereinbart. Nun wurde das Bildungszeitgesetz im Landtag verabschiedet und erlangt am 1. Juli Gesetzeskraft. Ein Erfolg für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg. Dies ist auch ein Erfolg für die AfA Rhein-Neckar und der AfA Baden-Württemberg.

Die AfA Rhein-Neckar hatte hierzu auf einer Kreismitgliederversammlung vor ca.1,5 Jahren einen entsprechenden Antrag eingebracht, mit dem Ziel, dass das Bildungszeitgesetz
endlich als Gesetz im Landtag verabschiedet wird. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen und ist dann auf dem Landesparteitag in Reutlingen beschlossen worden.

Ich frage mich nun warum die Umsetzung von einem Koalitionsbeschluß zum Gesetz solange gedauert hat? Hatte hier die Landesregierung Angst vor einer Konfrontation mit dem Arbeitgeberlager und der Opposition, die sich schon im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen gegen das Bildungszeitgesetz ausgesprochen hatten. Das die Landesregierung bei diesen Gesetz einen wichtigen und guten Partner an seiner Seite hatte, nämlich den DGB und seine Einzelgewerkschaften darf auch nicht vergessen werden.

Leider konnten nicht alle Punkte im Bildungszeitgesetz umgesetzt werden, die wir von der AfA gefordert hatten. Diese Punkte können nach einer gewissen Zeit in einer neuen Legislaturperiode überprüft werden und aufgenommen werden.

Für mich ist das Bildungszeitgesetz ein Instrument, um den aufkommenden Fachkräftemangel in einigen Branchen ein wenig zu stoppen. Ebenso wird dadurch ein Instrument geschaffen um das Thema lebenslanges Lernen zu verwirklichen. Auch wird durch das Bildungszeitgesetz das Ehrenamt gestärkt, da durch das Bildungszeitgesetz auch Schulungen für das Ehrenamt durchgeführt werden können. Dies wird Baden-Württemberg als Ehrenamtsland weiter nach vorne bringen. Was lange währt, ist nun endlich ein gutes Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg geworden. Wir werden das Bildungszeitgesetz auch weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.

 

Fakten zum Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg:

Die berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Außerdem geht es in einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen auch um gesellschaftliche Teilhabe und damit um die politische Bildung seiner Bürgerinnen und Bürger.

Das heute in Kraft tretende Gesetz vereint dies und sieht konkret vor, dass

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bis zu fünf Tage im Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung unter Fortzahlung ihrer Bezüge freizustellen
  • es gibt eine Freistellung zur Fortbildung im Bereich des Ehrenamts

Einen Anspruch darauf hat,

  • wer mehr als zwölf Monate in einem Arbeitsverhältnis steht.
  • bei Auszubildenden und Studierenden der Dualen Hochschule Baden- Württemberg erstreckt sich die Fünf- Tage- Regelung auf die gesamte Ausbildungs- und Studiendauer.
  • Lehrer haben in der unterrichtsfreien Zeit Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Lehrbeauftragte an Hochschulen entsprechend in der vorlesungsfreien Zeit.

Ausgenommen von der Freistellungspflicht sind kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten.

 

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