Rente mit 67

Veröffentlicht am 03.06.2007 in Pressemitteilungen

Pressemitteilung

AfA Rhein-Neckar lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ab.

Zu Gesetzesvorlage für Rente mit 67 erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Rhein-Neckar in der SPD (AfA):

1. Wenn die Aussagen der Demografie-Forschung sich so wie vorhergesagt einstellen, wird im Jahr 2050 etwa jeder dritte Einwohner diese Landes über 60 Jahre und nur noch jeder sechste unter 20 Jahre alt sein. Statistisch belegbar ist die kontinuierliche Zunahme der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer in den vergangenen Jahrzehnten.

2. Diese prognostizierten bzw. empirisch belegbaren Entwicklungen rechtfertigen die Überlegungen, wie die Finanzierbarkeit der Rente nachhaltig gesichert werden kann.

3. Die Sicherung der Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung kann durch Veränderung der nachstehenden Stellschrauben erfolgen:

• Erhöhung des Rentenzugangsalters
• Verbesserung der Einnahmeentwicklung
• Späterer Rentenbezug, z.B. Rente mit 67

4. Die meisten Rentenreformen der letzten Jahre haben lediglich Symptome bekämpft. Die zentralen Gründe für die Finanzierungsprobleme liegen allerdings in der anhaltend hohen Massenarbeitslosigkeit, der im europäischen Vergleich zu niedrigen Erwerbsquoten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 und der Frauen. Deshalb hat die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit absolute Priorität.

5. Die Einnahmeseite kann dadurch gestärkt werden, dass alle Berufstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies betrifft geringfügig Beschäftigte, Selbständige ohne Pflichtversicherung aber auch Beamte und Freiberufler.

6. Die Einnahmeseite kann dadurch gestärkt werden, dass die inflationäre Ausweitung von Mini- und Midi-Jobs gestoppt wird und diese prekäre Beschäftigungsformen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umge-wandelt werden.

7. Die AfA Rhein-Neckar ist sehr skeptisch, was eine anhaltende Rückführung der Arbeitslosenquote angeht. Flankierende Maßnahme, wie derzeit 50 plus, Bonusregelung, Eingliederungszuschüsse wirken sich, wenn überhaupt, nur auf die momentane Erwerbs-losenquote aus. Die Wirksamkeit für diejenigen, die eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters betrifft, ist nicht gesichert.

8. Die AfA bevorzugt deshalb nach den im Moment bekannten Parametern einen flexiblen Übergang in den Ruhestand bis zum 65. Lebensjahr. Erst, wenn gesicherte Daten dafür vorliegen,

• dass die Massenarbeitslosigkeit nachhaltig gesenkt werden kann
• dass ältere Arbeitnehmer Arbeitsplätze am 1. Arbeitsmarkt finden
• dass geringfügige in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden
• dass die Frauenerwerbsquote nachhaltig erhöht wird

ist für uns eine Erhöhung des Rentenbeintrittsalters auf 67 Jahre diskutierbar.

9. Soziale Standards, wie ein Anspruch auf vorzeitigen
Rentenbezug wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit soll
vorerst auch für die Jahrgänge nach 1952 gewährleistet
werden.

10. Wer 40 Versicherungsjahre hat, sollte vor dem 65 Jahr
ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.

11. Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der unserer Position nicht entspricht. Das muss man in einer Demokratie akzeptieren. Für uns ist aber die Revisionsklausel wichtig. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Eine Revision bleibt also möglich. Wir werden die Wirksamkeit dieses Kontrollinstruments genau beobachten.

 

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