Pressemitteilung
AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Gerechter Lohn für gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Die bekannten Forschungsinstitute kommen trotz unterschiedlicher Berechnungsweise zu einem allgemeingültigen Entwicklungstrend: Der Niedriglohnsektor wächst nicht nur, er verfestigt sich. Die Argumentation, dass Niedriglohn-Arbeitsplätze dauerhaft neue Arbeitsplätze schaffen, hat das IAB widerlegt. Niedriglohnjobs sind häufig instabil und nur von kurzer Dauer. Für viele Arbeitnehmer wird der Niedriglohnsektor zur Falle. Nur eine Minderheit der Geringverdiener schaffte es in eine bessere Position aufzusteigen. Der Niedriglohnsektor ist aber kein Sammelbecken von gering Qualifizierten, denen es an Produktivität fehlt. 2/3 der Niedriglöhner haben eine Berufsausbildung oder gar ein Studium vorzuweisen. Das WSI stellt auch fest, dass nur 8,9% der Niedriglohnbeschäftigten ausländische Arbeitnehmer sind. Es existiert nur eine verbindliche Norm als Messlatte für einen gerechten Lohn. Die Europäische Sozialcharta von 1961 legt fest, dass ein Lohn unter 60% des nationalen Netto-Durchschnittslohns nicht angemessen ist. Nach Berechnungen des WSI waren das 2003 1.012 €. 3,3 Millionen Menschen in Deutschland verdienten weniger.
Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in Deutschland nicht. Die eigentliche Haltelinie nach unten ist immer noch der Tarifvertrag. Viele der untersten Tarife liegen zwischen 4 und 6 € brutto. Durch die nachlassende Tarifbindung profitieren immer weniger Menschen von Tarifverträgen.
Die AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, damit für Niedriglöhner gilt: Gerechter Lohn für gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Neoliberale Vertreter behaupten, das bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns mehrere Hunderttausend Jobs im Niedriglohnbereich wegfallen. Sie sehen gar einen Vorteil in den Niedriglöhnen. Handwerksleistungen, Service in Gaststätten und viele anderen Dienstleistungen würden billiger und das Realeinkommen der Deutschen würde steigen. Sie fordern, die Lohnkonkurrenz der Osteuropäer zu akzeptieren, dem Lohndruck nachzugeben und die Geringverdiener durch dauerhafte persönliche Lohnzuschüsse zu unterstützen. Diese Position ist unsozial und weitestgehend falsch.
Empirische Untersuchungen zu Mindestlöhnen haben das Gegenteil bewiesen. Studien haben belegt, dass der Mindestlohn bzw. auch die Erhöhung des Mindestlohns die Beschäftigung nicht verminderte bzw. Auswirkungen auf Schließung oder Neugründung von Unternehmen hatte. Die OECD schließt aus den unterschiedlichen Studien die Ergebnisse:
• Erhöhungen des Mindestlohns haben leicht negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Jugendlichen ( z.B. Frankreich ).
• Auswirkungen auf junge Erwachsene sind nahe bei null oder nicht signifikant.
• Auswirkungen auf die Beschäftigung von Erwachsenen ist nicht festzustellen.
Aufgrund der hohen Tarifbindung konnten die Sozialpartner in Deutschland auf Branchenebene Mindeststandards sichern. In Bereichen mit schwacher Tarifbindung wurden Tarife für allgemein verbindlich erklärt. Auch zahlreiche nicht tarifgebundene Unternehmen orientierten sich an den Tarifen. Nun hat aber die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland zugenommen, während die Tarifbindung zurückgegangen ist. Die Sicherung der Mindeststandards bei der Entlohnung kann durch einen Mindestlohn sichergestellt werden. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind die Allgemeinverbind-ichkeitserklärung von Tarifverträgen und die Ausdehnung des Entsendegesetzes.
Die AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der durch branchenbezogene Mindestlöhne ergänzt wird. Der gesetzliche Mindestlohn legt das unterste Auffangniveau fest, das durch allgemeinverbindliche Tarifverträge in vielen Branchen überschritten werden kann.
Die AfA ist sicher, dass durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns das Lohndumping durch niedrig bezahlte ausländische Beschäftigte eingedämmt werden kann. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein, um Armut trotz Erwerbsarbeit zu verringern. Die deutsche Diskussion sollte sich endlich auf das „wie“ anstelle des „ob“ konzentrieren. Der Staat kann nämlich auf Dauer nicht Niedriglöhne ohne jede Untergrenze subventionieren. 2005 hatten über 900.000 Beschäftigte einen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Hier handelt es sich neben den Minijobs um Vollzeitbeschäftigte, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um angemessen leben zu können. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns scheint unabdingbar um Mitnahmeeffekte beim ALG II zu begrenzen.






