Altersteilzeit

Veröffentlicht am 11.08.2008 in Allgemein

AfA unterstützt die Forderungen der IG Metall im Tarifstreit.
Altersteilzeitgesetz muss neu geregelt werden.

Ende 2009 läuft die geförderte Altersteilzeit aus. Dann gibt es keine Möglichkeit mehr für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Aber nicht alle Beschäftigten können bis zur Rente arbeiten, da sich die physischen und psychischen Belastungen weiter verschärfen. Deshalb brauchen wir eine lebendige Arbeitszeitkultur, die eine flexible Reduzierung der Arbeitszeit insbesondere für Ältere ermöglicht. Die AfA Rhein-Neckar erklärt sich solidarisch zu den Forderungen der IG Metall in den laufenden Tarifverhandlungen. Wir brauchen eine Nachfolge-regelung zur Altersteilzeit. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von mindestens 20% des Arbeitsentgeltes durch die Bundesagentur für Arbeit muss erhalten bleiben. Denn nur mit dieser Aufstockung des Arbeitsentgeltes kann für die Beschäftigten ein sozial vertretbarer Übergang von der Arbeit in den Ruhestand erfolgen. Altersteilzeit ist jedoch nicht nur ein Ausstiegsmodell für ältere Arbeitnehmer, sondern auch ein Einstiegsmodell für Jüngere ins Arbeitsleben. Die Aufstockungsbeträge der BA werden nämlich nur dann gezahlt, wenn Arbeitslose oder jüngere Arbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Das Ende des Altersteilzeitmodells würde diese Beschäftigungsbrücke faktisch zerstören.

Die AfA Rhein-Neckar tritt wie die IG Metall für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ein, insbesondere mit dem Ziel, alters- und alternsgerechtes Arbeiten zu fördern. Dort, wo es nötig ist, muss Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein menschenwürdiger, flexibler Übergang in die Rente unter vernünftigen Bedingungen ermöglicht werden.

Gisbert Kühner

 

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