Kirchliche ArbeitnehmerInnen dürfen streiken – Finden Gute Arbeit und Menschenrechte Einzug in Kirchen?!

Veröffentlicht am 22.11.2012 in Pressemitteilungen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat diese Woche entschieden, dass kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht generell das Streiken verboten werden darf. Dies ist auf jeden Fall ein Erfolg, denn die 1,3 Millionen Beschäftigten sind keine Beschäftigten zweiter Klasse. Für diese Entscheidung haben die Gewerkschaften ver.di und der Marburger Bund sich eingesetzt im Disput mit mehreren evangelischen Landeskirchen. Abgewogen wurden gegeneinander das in Artikel 9 des Grundgesetzes (GG) verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit, das auch das Streikrecht umfasst; und das aus Artikel 140 GG hervorgehende Recht der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, auch in Sachen Arbeit.

Der Dritte Weg, ein Weg nach dem Schlichtungsprinzip, war aber bisher dominiert von den kirchlichen Arbeitgebern und die Mitarbeitervertretungen waren mehr oder minder machtlos dabei. Nun hat das BAG den Dritten Weg im Prinzip bestätigt, aber bei einer Schlichtung müssen nun Gewerkschaften mit an den Tisch geholt und Mindestbedingungen ausgehandelt werden. Da Tarifverträge dies schon lange in Deutschland regeln, sitzen die Gewerkschaften als weiterer Verhandlungspartner zu Recht am Tisch und können die Beschäftigten unterstützen in ihren Forderungen für gerechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen, und scheitert die Schlichtung, darf gestreikt werden. Eine gravierende Änderung der Bedingungen sich zu einigen und ein wirklicher Erfolg.

Ob die Kirchen diese Entscheidung akzeptieren und vor allem umsetzen werden, bleibt abzuwarten, denn schon am Verhandlungsbeginn hatte die Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt angedeutet: „Möglicher Weise endet die Wegstrecke nicht in Erfurt oder Karlsruhe, sondern in Straßburg – dort hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen Sitz.“

Die AfA Kreisvorsitzende Rhein-Neckar Cordula Becker meinte dazu, "im christlichen Verständnis der Kirchen sollte es doch möglich sein, Menschenrechte zu akzeptieren. Christliche Werte sollten nicht nur einseitig gefordert werden und eine Worthülse für Profitgier und Ausbeutung sein, sondern durch Respekt und gute Arbeit gelebt werden. Es bleibt spannend, ob sich die Kirchen im 21. Jahrhundert an den Menschen und ihren Bedürfnissen orientieren oder an einer radikalen Marktwirtschaft mit unmenschlichen Zügen. Als AfA Rhein-Neckar sind wir für gute Arbeit auf allen Ebenen."

 

Facebook

  Lars Castellucci MdB

 Daniel Born MdL

 Jan-Peter Rhöderer MdL

 Sebastian Cuny MdL